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Steuerstreit mit Kanton Remo Stoffel muss Steuern nachzahlen

  • Der Bündner Unternehmer Remo Stoffel soll im Jahr 2003 Geld mithilfe einer Scheinfirma nicht korrekt versteuert haben.
  • Ein Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts zog der Investor weiter ans Bundesgericht.
  • Dieses gab Stoffel nun teilweise recht.

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Steuerstreit mit Kanton - Bundesgericht gibt Stoffel teilweise recht
aus Regionaljournal Graubünden vom 07.12.2018.
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Vorgeschichte: Am Anfang stand der Verdacht der Bündner Steuerverwaltung, dass eine millionschwere Zahlung im Jahr 2003 nicht korrekt versteuert wurde. Dabei flossen 2003 bei einem Aktiengeschäft 22,5 Millionen Franken über mehrere Offshore-Firmen zu einem Unternehmen von Stoffel.

«Der einzige Zweck» dieses Unternehmens habe darin bestanden, «simulierte Geschäftsfälle abzuwickeln» und «die tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu verschleiern, um Steuern zu vermeiden bzw. zu minimieren», schrieben die Richter im Urteil.

Das Bündner Verwaltungsgericht gab der Steuerbehörde im April 2017 recht. Remo Stoffel soll für das strittige Jahr 2003 ein Einkommen von 24,75 Millionen Franken und ein Vermögen von 13,2 Millionen Franken versteuern. Dies hätte eine Zahlung von acht Millionen Franken nach sich gezogen.

Aktuell: Den Entscheid der Bündner Richter zog Remo Stoffel weiter ans Bundesgericht. Dieses gab dem Investor nun teilweise recht. Zwar muss er noch deutlich mehr Einkommen versteuern, als er wollte, jedoch weniger, als die kantonale Steuerverwaltung verlangte.

Statt den ursprünglich rund 25 Millionen Franken muss Remo Stoffel ein Einkommen von 12 Millionen Franken versteuern. Dies bedeutet eine Steuerrechnung für das Jahr 2003 von vier Millionen Franken. Die kantonale Steuerbehörde wollte acht Millionen Franken.

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