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Graubünden Unfall mit Pistenbully: Keine strafrechtlichen Konsequenzen

Beim Unfall im letzten Februar verstarb der 25-jährige Mitarbeiter der Gemeinde. Die Bündner Staatsanwaltschaft hat nun entschieden, die Strafuntersuchung einzustellen. Der Vorfall bleibt nun ohne strafrechtlichen Konsequenzen.

Beim Unfall habe niemandem ein strafrechtlich relevantes Verhalten angelastet werden können, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Der 25 Jahre alte Fahrer war beim Präparieren der Loipe mit der knapp vier Tonnen schweren Pistenmaschine durch das Eis gebrochen und versunken.

Der junge Mann konnte sich nicht aus der Führerkabine befreien. Er wurde von Polizeitauchern geborgen und erfolgreich reanimiert, verstarb jedoch eine Stunde später in einem Spital in Lugano.

Ohne Schwimmer unterwegs

Weil die Eisdecke auf dem See als genügend dick und tragfähig erachtet worden war, wurde am Tag vor dem tödlichen Unfall entschieden, die Pistenmaschine ohne Schwimmer an der Seite über den See fahren zu lassen. Es hätten keine Anzeichen für eine instabile Eisdecke bestanden, heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen noch Beschwerde erhoben werden.

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