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Entschieden hat die Streitfrage das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Bern. Wie das Seco am Dienstag mitteilte, wurde das Landquarter Fashion Outlet per Anfang Februar in die Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) aufgenommen. Diese Verordnung bezeichne jene Einkaufszentren, die den Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs dienten, hiess es.
Die Verordnungsanpassung, die nicht anfechtbar ist, erfolgte auf Grund eines entsprechenden Antrages des Kantons Graubünden. Seco-Angaben zufolge können Einkaufszentren, welche auf die Bedürfnisse des internationalen Fremdenverkehrs ausgerichtet sind, ihre Angestellten gemäss Arbeitsgesetz ganzjährig auch an Sonntagen beschäftigen.