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Gericht ortet Mängel (09.06.2016)
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Graubünden Wolfsabschuss: WWF erhält teilweise Recht

Das Verwaltungsgericht Graubünden hält fest, dass die Erteilung einer Wolfsabschussbewilligung den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt.

Konkret kritisiert das Gericht, dass die Behörden «dem Gericht nicht mit hinreichender Klarheit darlegten, weshalb vor dem Abschuss von Jungtieren des Calandarudels nicht mildere Massnahmen wie Besenderungen und Vergrämungen ausgeführt und ausgewertet wurden, obschon solche Aktionen einige Monate zuvor beschlossen worden waren».

Grundsätzlich zulässig

Gleichzeitig hält das Gericht aber fest, dass die Abschussbewilligung grundsätzlich zulässig war. Auch weil sich die Wölfe gegenüber dem Menschen wenig scheu zeigten und dadurch eine Gefahr für den Menschen darstellten.

Obwohl die Abschussbewilligung Ende März abgelaufen ist, ist der Entscheid des Verwaltungsgerichts wegweisend: Für allfällige künftige Abschussbewilligungen bedeutet dies, dass die Behörden in Zukunft klarer darlegen müssen, warum der Abschuss eines oder mehrerer Wölfe zwingend notwendig ist.

WWF begrüsst Entscheid

In einer Stellungnahme begrüsst der WWF den Entscheid des Verwaltungsgerichtes. Anita Mazzetta, Geschäftsführerin beim WWF Graubünden, ist erleichtert: «Die Bündner Richter haben sich klar für ein sachliches, verhältnismässiges Wolfsmanagement ausgesprochen. Dieser Entscheid ist auch eine Chance für ein verbessertes Monitoring.»

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2 Kommentare

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  • Kommentar von Urs Sahli  (sahliu)
    Lieber Herr Escher; wieviele Schafe verenden (z.T. auch qualvoll) auf der Alp, sei es durch Blitzschlag, Krankheit, Unfall etc.? Da liegt bei den Schafzüchter und Herdehalter noch SEHR VIEL Verbesserungspotenzial. Es ist doch der einfachste Weg; ab mit den Schafen auf die Alp "u de lueg de Chrigu". Der Verlust an Schafen auf diese Weise ist ein vielfaches höher, als der Verlust durch den Wolf. Bei der momentanen Schafhaltung kommt mir der Gedanke "Aus den Augen, aus dem Sinn".
  • Kommentar von Peter Escher  (Peter)
    << Für allfällige künftige Abschussbewilligungen bedeutet dies, dass die Behörden in Zukunft klarer darlegen müssen, warum der Abschuss eines oder mehrerer Wölfe zwingend notwendig ist >> - d.h. also, dass 8 gerissene Ziegen pro Angriff, zig Schafe innert kürzester Zeit nicht reichen. Auch dieser Entscheid ist " Hirn - RISSIG " ! Der Wolf ist ein schönes Tier, doch nicht hier !