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Bedingungen für bewirtschaftete Ferienwohnungen präzisiert
Aus Regionaljournal Graubünden vom 03.10.2019. Bild: keystone
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Zu Unrecht Bewilligung erteilt Bundesgericht hebt Bewilligung für Ferienhäuser in Vals auf

Ein Ferienhausprojekt oberhalb von Vals kann nicht gebaut werden, da es gegen das Zweitwohnungsgesetz verstösst, urteilt das Bundesgericht. Geplant waren im Weiler Leis zwei Ferienhäuser mit mehreren Wohnungen.

Die Bauherrschaft wollte die Wohnungen professionell bewirtschaften lassen durch ein Hotel im Dorf, ein Bewirtschaftungsvertrag lag vor. Die Gemeinde bewilligte das Vorhaben. Dagegen wehrte sich die Umweltorganisation Helvetia Nostra.

Vor dem Bündner Verwaltungsgericht scheiterte die Organisation noch. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun teilweise gutgeheissen und die Baubewilligung aufgehoben.

Die Begründung

In der Gemeinde Vals liegt der Zweitwohnungsanteil deutlich über 20 Prozent, aus diesem Grund dürfen wegen des Zweitwohnungsgesetzes grundsätzlich keine neuen Ferienwohnungen mehr gebaut werden.

Ausnahmen gibt es für langfristig professionell bewirtschaftete Wohnungen. Allerdings verlangt das Gesetz, dass die Wohnungen an einen hotelähnlichen Betrieb angegliedert sind und im Rahmen eines «einheitlichen Betriebs» bewirtschaftet werden.

Da in diesem Fall das Hotel, das für die Bewirtschaftung vorgesehen war rund 3,5 Kilometer von den Wohnungen entfernt ist, sei diese Voraussetzung nicht erfüllt, urteilen die Lausanner Richter.

Die Verbindung zum Hotel sei einzig der Bewirtschaftungsvertrag, dies reiche nicht. Solche Verträge könnten aufgelöst und gekündigt werden, und die Kontrolle, ob solche Verträge auch tatsächlich eingehalten würden, sei für die Gemeinde kaum möglich.

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