Das Ausserrhoder Baugesetz trat Anfang 2004 in Kraft. Es verlangt, dass Bauland, welches nach zehn Jahren nicht überbaut ist, wieder ausgezont wird. Die Besitzer des Landes werden nicht entschädigt. Gemäss «Appenzeller Zeitung» wird das zu Rechtsmittelverfahren führen.
Für den Ausserrhoder Baudirektor Jakob Brunnschweiler ist noch nicht klar, ob der Kanton dieses Gesetz überhaupt durchsetzen kann. Auch er erwartet Rechtsverfahren.
Brunnschweiler will aber auch Hand bieten, wenn Gemeinden einen Antrag stellen, um die Einzonung zu belassen. «Baulücken im Zentrum rückzonen, macht sehr wahrscheinlich keinen Sinn», sagt er in der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF. Allerdings gebe es keine Carte Blanche.
Für die Rückzonungen verantwortlich sind die Gemeinden. Offen ist, wie der Kanton sein Gesetz durchsetzen will.