Der Ausserrhoder Landammann Hans Diem habe das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, heisst es in der Mitteilung der Kantonskanzlei. Mit dem Entscheid werde bestätigt, dass die gelieferten Informationen über eine kommunale Mitarbeiterin zulässig waren.
Ritter hatte 2007 als Polizeikommandant die Gemeindebehörden von Teufen über psychische Probleme einer Angestellten informiert. Dazu liess er sich vom Amtsgeheimnis entbinden. Der Frau wurde gekündigt. Ihre Klage wegen missbräuchlicher Kündigung wurde abgewiesen.