Mit der neuen Aufgabenteilung wird auf die Revision des Asylgesetzes beim Bund reagiert. Es bringe raschere Verfahren auf Bundesebene, eine schnellere Integration, aber auch eine konsequente Wegweisung von Personen ohne Bleiberecht. Das schreiben das Sicherheits- und Justizdepartement sowie die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidenten. Die Neuerungen:
- Künftig sollen Flüchtlinge mit einem positiven Asylentscheid oder einer vorläufigen Aufnahme frühzeitig in die Gemeinden integriert werden. Kanton und VSGP haben sich darüber geeinigt, dass diese Personen unmittelbar nach ihrem Austritt aus dem Bundesasylzentrum in kommunale Strukturen wechseln sollen.
- Die VSGP wird dafür sogenannte «Triage-Zentren» aufbauen. Dort sollen die Flüchtlinge gezielt auf den Aufenthalt in einer Gemeinde und auf ein möglichst selbständiges Leben vorbereitet werden.
- Personen, für die es für einen Asylentscheid weitere Abklärungen braucht, werden wie bisher vom Kanton in Kollektivunterkünften untergebracht.
- Personen mit einem negativen Asylentscheid, die das Land nicht verlassen, haben nur noch Anspruch auf Nothilfe. Bisher waren dafür die Gemeinden zuständig. Künftig wird dies Sache des Kantons sein.
- Neu aufgeteilt werden auch die Finanzströme. Künftig erhält jene Staatsebene für jene Zeitdauer diejenigen Bundesgelder, die für die konkret betroffene Person ausgerichtet werden.