Was ist die Mehrwertabgabe?: Wenn Land neu als Bauland eingezont wird, hat es sofort den zehn- oder hundertfachen Wert. Mindestens 20 Prozent dieser Wertsteigerung muss dem Kanton oder der Gemeinde abgegeben werden.
Wozu wird das Geld genutzt?: Landbesitzer, deren Bauland ausgezont wird, können allenfalls eine Entschädigung geltend machen. Bleibt danach noch Geld im Fonds übrig, kann es auch für andere raumplanerische Projekte genutzt werden.
Wo liegt das Problem?: Im Kanton Glarus beispielsweise befürchten einzelne Gemeinden, dass es zu mehr Aus- als Einzonungen kommen wird. Das heisst, dass mehr Entschädigungen fällig werden, als Geld im Fonds ist. Der Kanton St. Gallen erwartet keine solchen Probleme und rechnet mit einem ausgeglichenen Fonds oder sogar einem Überschuss, wie ihn der Kanton Thurgau aktuell hat.
Mehrwertabgabe in den Kantonen:
Kanton | Fonds | Einschätzung/Erfahrung | Stand |
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Glarus | 100% Gemeinden | Die Gemeinde Glarus Nord befürchtet mehr Ausgaben als Einnahmen. Ein Ausgleich unter den Gemeinden und/oder dem Kanton ist nicht geplant. | Die Landsgemeinde hat am 7.5.17 das neue Raumplanungs- und Baugesetz angenommen. Die Gemeinden müssen nun z.T. die Zonenpläne noch erstellen. |
St.Gallen | 100% Kanton | Der Kanton geht von einem ausgeglichenen Fonds aus. Auch weil das ausgezonte Land in Landgemeinden weniger Wert hat als Einzonungen in Agglomerationen. | Das neue Baugesetz tritt am 1.10.2017 in Kraft. |
Thurgau | 50% Kanton; 50% Gemeinden | Der kantonale Fonds hat über eine Million Franken drin. Der Kanton rechnet damit, dass nur wenig davon tatsächlich für Entschädigungen gebraucht wird. | Der Kanton Thurgau hat die Mehrwertabgabe bereits im Jahr 2013 eingeführt. |