Die Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden ist zwanzig Jahre alt. Sie stammt aus der Zeit der Landsgemeinde und ist deshalb nicht mehr zeitgemäss. Nach der Staatsleitungsreform im vergangenen Jahr gleicht die Verfassung zudem einem Flickwerk. An der Sitzung des Ausserrhoder Kantonsparlaments war es deshalb unbestritten, dass die Verfassung einer Revision bedarf. Eine Minderheit sprach sich für eine Teilrevision aus, die Mehrheit für eine Totalrevision.
Nach dem deutlichen Entscheid zur Totalrevision wird das Volk darüber befinden, ob der Prozess eingeleitet wird.