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Ostschweiz Ausserrhoder müssen nach St. Gallen zur Eheberatung

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Appenzell Ausserrhoden können ab 2014 nach St. Gallen in die Ehe- und Familienberatung. Der Kanton hat eine neue Leistungsvereinbarung mit St. Gallen abgeschlossen, um das Beratungsangebot sicherzustellen.

Alle Kantone sind durch ein Bundesgesetz verpflichtet, ein Beratungsangebot für Eheleute bereitzustellen. Diese Aufgabe übernimmt die «Beratungsstelle für Familien» in St. Gallen ab 2014 auch für die Einwohnerinnen und Einwohner von Appenzell Ausserrhoden.

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Konkurrenz oder sinnvolle Ergänzung? (17.09.2013)
01:21 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 21 Sekunden.

Bis anhin deckte die evangelisch-reformierte Landeskirche der beiden Appenzell dieses Angebot ab. Doch die Zusammenarbeit kam nicht mehr zustande. «Die Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle in St. Gallen lag nahe, da sie Ehe- und Familienberatungen bereits anbietet und wir in anderen Bereichen bereits schon Leistungsvereinbarungen abgeschlossen haben», sagt Lars Thoma vom Ausserrhoder Amt für Gesellschaft.

Für die neue Leistungsvereinbarung bezahlt der Kanton Appenzell Ausserrhoden 50'000 Franken pro Jahr. Nach drei Jahren soll erstmals Bilanz gezogen werden.

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