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Ostschweiz Bankgesetz: Glarner Landrat krebst zurück

In der ersten Lesung vor zwei Wochen entschied das Glarner Parlament, dass es bei einer Kapitalerhöhung der Kantonalbank ein Wort mitreden möchte. Nun hat es seine Meinung geändert.

In der zweiten Lesung am Mittwoch zur Revision des Kantonalbankgesetzes krebste der 60-köpfige Landrat zurück. Bei Kapitalerhöhungen der Glarner Kantonalbank liegt der Ball nun bei der fünfköpfigen Regierung. Sie kann als Vertreterin des Kantons über Anpassungen des Aktienkapitals entscheiden. Der Neuerung wurde mit 32 zu 25 Stimmen zugestimmt.

Das Glarner Kantonsparlament rang sich damit zur Lösung durch, welche von der Regierung bei der Revision von Anfang an vorgeschlagen worden war. Bei der ersten Lesung des Kantonalbankgesetzes wollte eine Parlamentsmehrheit bei Kapitalerhöhungen weiterhin ein gewichtiges Wort mitreden.

Audio
Zur Freude des Finanzchefs (19.2.15)
01:11 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 11 Sekunden.

Mehr Dividende in Aussicht

Die ganze Gesetzesrevision muss abschliessend noch von der Landgemeinde abgesegnet werden. Ein wichtiger Punkt im revidierten Gesetz ist die Dividendenpolitik. Statt maximal 45 können in Zukunft bis zu 60 Prozent eines Jahresgewinns der Kantonalbank an die Aktionäre ausbezahlt werden.

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