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Einschätzungen von SRF-Redaktor Markus Wehrli
Aus Regi Ostschweiz vom 03.03.2016.
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Ostschweiz Bauverfahren im Kanton St. Gallen sollen schneller werden

Der Kanton St. Gallen soll ein neues, schlankeres Planungs– und Baugesetz mit beschleunigten Verfahren erhalten. Bei der Beratung im Kantonsrat waren die Meinungen zu zentralen Punkten geteilt. Verabschiedet ist das Gesetz noch nicht.

In besonders umstrittenen Gesetzesartikeln – vor allem wenn es um Massnahmen gegen die Zersiedlung ging – hatte sich bereits am Mittwoch zumeist die Regierung gegen die Forderungen der vorberatenden Kommission durchgesetzt.

Als eine zentrale Massnahme gegen Baulandhortung war die Ausgestaltung des Kaufrechts von Gemeinden als eine zentrale Massnahme gegen Baulandhortung, wurde auf die zweite Lesung verschoben.

Unbequeme Sondernutzungspläne

Am Donnerstag folgte die Debatte um Sondernutzungspläne, die für Einkaufs- und Fachmarktzentren ab einer bestimmten Grösse verlangt werden können. In Sondernutzungsplänen wird die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr geregelt.

Bisher wurden solche Sondernutzungspläne ab einer Grenze von 2'500 Quadratmetern verlangt. Die vorberatende Kommission wollte die Grenze auf 7'500 Quadratmeter festlegen. Die Regierung wehrte sich gegen die Erhöhung und argumentierte, Anlagen in dieser Grössenordnung würden im Kanton St. Gallen kaum mehr gebaut. Die Gemeinden müssten zudem alle kleineren Projekte zwingend bewilligen.

Regierung setzte sich durch

Bauchef Willi Haag (FDP) erklärte, immerhin scheine man sich im Rat nun einig, dass eine Erhöhung auf 7'500 Quadratmeter unrealistisch sei. Die vorgeschlagenen 2'500 Quadratmeter bedeuteten bereits einen Kompromiss, stellte er klar. Die Gemeinden wollten eine tiefere Grenze. Schliesslich setzte sich die Version der Regierung durch. Damit bleibt es bei der Grenze von 2'500 Quadratmetern.

Danach ging es um die Frage, ob Sondernutzungspläne auch bei Umbauten von grossen Anlagen verlangt werden können. Die vorberatende Kommission wollte diese Pflicht auf Neubauten beschränken. In diesem Punkt folgte die Ratsmehrheit mit 53 gegen 45 Stimmen diesem Vorschlag.

Diskussionen um geschützte Bauten

Für Diskussionen sorgte weiter der Schutz von Objekten von kantonaler oder nationaler Bedeutung. Die Frage war, ob und wann es für Umbauten oder Abbrüche die Einwilligung des Kantons braucht. Die Mehrheit des Rats strich hier Auflagen, die die Regierung verlangt hatte.

Die Debatte dauerte bis am Donnerstagnachmittag. Das Ergebnis ist allerdings nur der erste Schritt für ein neues Planungs- und Baugesetz. Ein Teil der Diskussionen dürften für die zweite Lesung in der Aprilsession wieder aufgenommen werden. Die nächste Hürde ist danach die Schlussabstimmung, ebenfalls im April. Anschliessend sind auch noch Referenden möglich.

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