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Ostschweiz Bei Verspätungen zeigen sich Bahnbetreiber meist kulant

Wenn Züge Verspätung haben, ist dies für die Passagiere nicht nur unangenehm: Manche erleiden finanzielle Verluste, weil sie beispielsweise einen Anschlusszug oder gar einen Flug verpassen. Anrecht auf Schadenersatz haben sie indes nicht.

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Kulante Regionalbahnen (23.06.2015)
03:06 min
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Wenn sich der Regionalzug verspätet oder die Bahnstrecke durch einen umgestürzten Baum oder einen Felsbrocken blockiert wird, bedeutet dies für die Passagiere meist Zeitverlust. Bahnbetreiber setzen dann nötigenfalls auch Busse oder Taxis ein, um diese Verluste in Grenzen zu halten. Für finanzielle Schäden kommen sie aber nur auf, wenn diese auch belegt werden können.

Kundenpflege steht im Vordergrund

Eine Umfrage unter Ostschweizer Regionalbahnbetreibern zeigt, dass finanzielle Forderungen, beispielsweise von Personen, die Anschlussflüge verpasst haben, kulant behandelt werden. Rund 10 solche Fälle werden bei der Südostbahn behandelt, bei der Rhätischen Bahn, die insbesondere im Winter oft durch Schneefälle behindert wird, sind es rund 50.

Bund prüft Übernahme von EU-Regeln

Der Bundesrat plant, bei Entschädigungen im Fernverkehr EU-Regeln zu übernehmen. Demnach würden Passagiere bei einem Zeitverlust von 1 bis 2 Stunden einen Viertel des Ticketpreises und ab 2 Stunden die Hälfte des Preises zurückerhalten. Die SBB dagegen geht eigene Wege: Bei Verspätungen von über einer Stunde gibt sie im Fernverkehr sogenannte Sorry-Schecks in der Höhe von 10 Franken (Zweitklass-Tickets) respektive 15 Franken (erste Klasse) ab. Man prüfe, diese Gutscheine auch im Regionalverkehr einzusetzen, erklärte SBB-Sprecherin Lea Meyer auf Anfrage.

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