Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) brauchen einen professionellen Beistand. Nur eine Vertrauensperson wie das die meisten UMA im Kanton St. Gallen habe, reicht nicht. Das betonen die Sozialdirektorenkonferenz, die UNO und das fordert das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.
Im Kanton St. Gallen funktioniert das jedoch nicht immer, denn es ist nicht klar, wer zuständig ist: Der Kanton oder die Gemeinden. Deswegen gibt es ein weiteres ungelöstes Problem im Kanton St. Gallen: Die Unterbringung. 150 UMA leben zurzeit im Kanton St. Gallen. Davon 22 in Asylzentren mit Erwachsenen. Die Sozialdirektorenkonferenz empfiehlt UMA in gemeinsamen Zentren, Wohngruppen oder Pflegefamilien unterzubringen. Und eben nicht in Asylzentren mit Erwachsenen.
Niemand will zuständig sein
Doch solange der Kanton und die Gemeinden die Frage der Zuständigkeit nicht lösen, wird weder die Frage nach dem Beistand noch nach der Unterbringung gelöst. Der Konflikt begann, als der Kanton professionelle Beistände für die UMA einstellen wollte. Der Kantonsrat pfiff den Kanton jedoch zurück, weil er der Meinung war, dass dies eine Aufgabe der Gemeinden sei.
Nun gibt es dazu ein Rechtsgutachten, das feststellt, dass die Gemeinden zuständig seien. Das Gutachten sagt aber auch, dass man die Frage politisch lösen müsse. Gemeinden und Kanton geben sich in dieser Frage schon seit längerem bedeckt. Man sei in konstruktiven Verhandlungen, heisst es beim Kanton. Die Empfehlungen der Sozialdirektoren lösen dieses Problem nicht, aber sie akzentuieren es deutlich.