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Ostschweiz Blitzer-Politik erhält Segen der Verkehrskommission

Die Kantonspolizei St. Gallen darf die Standorte der mobilen Radargeräte auch weiterhin veröffentlichen, zu diesem Schluss kommt nun auch die Verkehrskommission des Bundes. Die umstrittene Aktion war Thema in der letzten Sitzung. Machen es aber andere Polizeien nach, dann könnte es Folgen haben.

Die Thurgauerin SP-Nationalrätin Edith Graf Litscher sah es als ihre Aufgabe, das Thema auf nationaler Ebene zu diskutieren. In der Verkehrskommission war auch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) anwesend und so konnte das Thema im richtigen Rahmen disuktiert werden.

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Verkehrskommission sieht keinen Handlungsbedarf (10.10.2014)
01:41 min
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Fazit: Mit dem Via Sicura Paket wurde den Kantonspolizeien der gesetzliche Rahmen gegeben, dass sie als Besitzer der Radaranlagen, die Standorte im Internet veröffentlichen dürfen. Weil die Kantonspolizei St. Gallen die erste Polizei ist, die von diesem Gesetzesartikel Gebrauch macht, war die Absicherung nötig, so Edith Graf-Litscher. Insofern ist die Blitzer-Politik zulässig. Falls allerdings weitere Kantonspolizeien diese Strategie übernehmen, so würde vermutlich der Druck der Öffentlichkeit steigen und die Verkehrskommission sähe sich zum Handeln gezwungen, so Edith Graf-Litscher weiter.

Zur Zeit habe man aber keine Kenntnis davon, dass andere Polizeien die Standorte ihrer mobilen Blitzer veröffentlichen wollen.

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