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Ostschweiz Blut ist nicht künstlich herstellbar

Neu ist das Blutspendezentrum in St. Gallen für die Blutentnahme im Kanton St. Gallen und beider Appenzell zuständig. Bei der Zentralisierung geht es um die Qualitätssicherung. Blut gilt als Arzneimittel. Die Qualität muss überall gleich sein. Da Blut vom Mensch stammt, ist dies sehr aufwendig.

Der Grund für die Konzentration der Blutspendedienste sind die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an die Blutentnahmestellen. Dadurch steigen auch der Aufwand und die Kosten.

Audio
Besuch im Blutspendezentrum St. Gallen (29.01.2015)
05:12 min
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Blut gilt seit 2000 als Arzneimittel und unterliegt dem Arzneimittelgesetz. Blut muss hohe Qualitätsstandards erfüllen. Die Qualität sollte überall gleich sein, wie dies auch bei Medikamenten der Fall ist. Während aber bei Medikamenten klar ist, was in welchem Masse hinein gemischt wird, ist dies beim Blut anders. Denn das Blut kann nicht künstlich hergestellt werden. Es stammt vom Menschen, welcher an sich einzigartig und damit unterschiedlich ist. Dies erschwert den Prozess für das Blutspendezentrum. Um aber eine hohe Qualität zu gewährleisten und die Vorschriften zu erfüllen, ist eine zentrale Koordination einfacher. So sind die Standards dieselben bei jeder Blutentnahme, die Etiketten stimmen, und das Personal hat die richtigen Weiterbildungen.

Weiterhin einzelne Blutspendeaktionen

Das Blutspendezentrum St. Gallen führt weiterhin je zwei Blutspende-Aktionen in Heiden, Oberegg und Speicher pro Jahr durch, in Zusammenarbeit mit den lokalen Samaritervereinen. Die genauen Spendedaten und Orte finden Interessierte unter www.blutspende-sg.ch. Zudem ist es auch möglich, direkt im Blutspendezentrum St.Gallen an der Rorschacherstrasse 111 Blut zu spenden.

Bedingungen zum Blutspenden:

  • Gesunde Menschen zwischen 18 und 65 Jahren
  • Erstspender bis 60 Jahre
  • mindestens 50 Kilogramm schwer
  • 4 Wochen fieberfrei (unter 38°C)
  • Keine Hautverletzungen (Schürf- und Schnittverletzungen, Hautrisse, Kratzer, Verbrennungen, Akne, Hautblasen)
  • Keine Zahnbehandlung oder Dentalhygiene in den letzten 72 Stunden
  • Wartefrist nach Impfungen je nach Art 48 Stunden bis 1 Monat
  • Keine Geburt in den letzten 12 Monaten
  • Keine Tätowierung, Piercing und Permanent Make-up (in den letzten 4 Monaten)
  • Kein Aufenthalt in einem Malariagebiet (in den letzten 6 Monaten)

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