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Der Stadtpräsident Thomas Niederberger zum Streit.
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 08.10.2019. Bild: Keystone
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Boulevard Kreuzlingen Wieder freie Fahrt auf der Einkaufsmeile

  • Nach zwölf Monaten durchgehendem Testbetrieb bricht die Stadt Kreuzlingen den Versuch mit Verkehrsberuhigungen am Boulevard am 16. Oktober ab.
  • Der Boulevard wurde 2011 eingeweiht - 2013 kam eine Initiative «autofreier Boulevard» zustande.
  • Eine erste Signalisationsänderung im Januar 2015 wurde bis vor Bundesgericht bekämpft.
  • Auch der aktuelle Testbetrieb führte bis vor das Thurgauer Verwaltungsgericht.

«Die Stadt Kreuzlingen geht kein Risiko ein», sagt Stadtpräsident Thomas Niederberger. Sie lässt den Testbetrieb genau zwölf Monate laufen und bricht ihn dann, am 16. Oktober, ab. «Wir wollten den Versuch schon nach vier Monaten abbrechen, das wurde aber juristisch angefochten», sagt Niederberger.

Es hat sich gezeigt, dass die aktuellen Änderungen beim Verkehrsfluss keine mehrheitsfähige Lösung bringen.
Autor: Thomas Niederberger Stadtpräsident Kreuzlingen

Der Boulevard sei zwar vom Verkehr entlastet worden. Dafür seien andere Quartiere mehr belastet worden, sagt Stadtpräsident Thomas Niederberger: «Es hat sich gezeigt, dass die aktuellen Änderungen beim Verkehrsfluss zu keiner mehrheitsfähigen Lösung führen, die alle zufrieden stellt».

Rechtsstreit

Die Verkehrsberuhigung, die am 12. Februar 2018 eingeführt wurde, wurde schnell vom Gewerbe kritisiert. Der Stadtrat brach daraufhin den Versuch ab – was wiederum von den Befürwortern einer Verkehrsberuhigung angefochten wurde.

Die Frage, wie lange die Testphase dauern muss, ist Gegenstand eines laufenden Verfahrens vor dem Thurgauer Verwaltungsgericht. Dieses hatte aber die aufschiebende Wirkung aufgehoben und entschieden, dass nach zwölf Monaten abgebrochen werden darf.

Wer muss zahlen?

Das ausstehende Urteil des Thurgauer Verwaltungsgerichts hat noch Auswirkungen darauf, wer den Rechtsstreit bezahlen muss. Wie Jost Rüegg, Befürworter einer Verkehrsberuhigung, auf Anfrage sagte, werde man nach dem Urteil prüfen, ob man dieses allenfalls weiterziehen werde. Dann müsste das Bundesgericht die «Bezahlfrage» klären.

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