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Bürokratie in der Kirche St.Galler Kirchen verlangen beglaubigte Unterschrift bei Austritt

Wenn eine römisch-katholische Person oder eine Person mit evangelisch-reformierter Konfession aus der Kirche austreten möchte, reicht in der Regel ein Brief an die betreffende Kirchenbehörde. Bei den beiden Landeskirchen in St. Gallen ist das anders: Für einen Kirchenaustritt muss man seine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen. Der Kanton St. Gallen ist damit in der Schweiz eine Ausnahme.

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St.Galler Kirchen mit Ausnahmeregelung
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 30.01.2018. Bild: Key
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Ähnlich gehandhabt wird der Kirchenaustritt nur noch in Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden. Hier entscheidet jede Kirchengemeinde einzeln, ob es eine beglaubigte Unterschrift braucht oder nicht.

Nur mit einer Beglaubigung herrscht Rechtssicherheit auf beiden Seiten.
Autor: Thomas Franck Verwaltungsdirektor katholischer Konfessionsteil

Als Grund für das strenge Regime in St. Gallen gibt Thomas Franck, der Verwaltungsdirektor des katholischen Konfessionsteils an: «Nur mit einer Beglaubigung herrscht Rechtssicherheit auf beiden Seiten. So stellen wir klar, dass die Person, die unterschrieben hat auch wirklich die Person ist, die den Kirchenaustritt verlangt.»

Beglaubigung

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Typische Beispiele, bei denen die Beglaubigung einer Unterschrift verlangt wird, sind Grundbuchgeschäfte oder die Auszahlung von Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse. Eine Beglaubigung stellt beispielsweise das Einwohneramt aus. Grundsätzlich werden beglaubigte Unterschriften eher selten verlangt.

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