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Ostschweiz Canyoning-Unglück Amden: kein menschliches Versagen

Der schnelle und massive Wasseranstieg war nicht voraussehbar. Am tödlichen Canyoning-Unglück in Amden im vergangenen Herbst hat niemand die Sorgfaltspflicht verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb das Verfahren eingestellt.

Weder die Alpinschule Tödi noch der verstorbene 24-jährige Tourenführer haben Sorgfaltspflichten verletzt, schreibt die Staatsanwaltschaft St. Gallen in ihrer Mitteilung.

Am Nachmittag des 7. Oktobers 2012 befanden sich zwei Canyoning-Gruppen in der Fallenbachschlucht, als sie von plötzlich steigendem Wasser überrascht wurden. Eine Gruppe konnte sich selbst retten, fünf Mitglieder der siebenköpfigen zweiten Gruppe konnten von der Rega gerettet werden. Zwei Personen aus der zweiten Gruppe, der 24jährige Tour-Guide und eine 23jährige Teilnehmerin ertranken.

Audio
Niemand hat Sorgfaltspflichten verletzt (Katrin Keller, 28.02.2013)
01:35 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 35 Sekunden.

Wegen des plötzlichen markanten Wasseranstiegs entwickelte sich eine starke Strömung und verursachte der zweiten Gruppe massive Probleme. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten konnte sie das Bachbett nicht verlassen.

Die Ursache des schnellen Wasseranstiegs konnte nicht zweifelsfrei eruiert werden. Laut Staatsanwaltschaft sind mehrere natürliche Ursachen möglich. Denkbar seien Dammbrüche, die zum plötzlichen Anstieg beitrugen. «Schliesslich besteht in diesem Karst-Einzugsgebiet auch die Möglichkeit von unterirdischen Wasserkammern, die sich geöffnet und entleert haben», sagt Natalie Häusler von der Staatsanwaltschaft St. Gallen.

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