Der Glarner Regierungsrat hatte im Mai 2013 einen Basisfallwert von 9750 Franken per 1. Januar 2012 festgelegt. Die tarifsuisse, die über 40 Krankenkassen vertritt, hatte einen Wert von knapp 9000 Franken beantragt.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil festhält, ist der Regierungsrat bei der Bestimmung des Basisfallwerts korrekt vorgegangen. Das Urteil ist endgültig und kann nicht an das Bundesgericht weitergezogen werden.