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Ostschweiz Der St. Galler Richtplan - ein «Nullsummenspiel» mit Konsequenzen

Der Kanton St. Gallen will die Landschaft besser schützen und neue Bauzonen nur noch bewilligen, wenn gleichzeitig ungenutztes Bauland zurückgezont wird. Das hat für die betroffenen Gemeinden Konsequenzen.

Am Freitag geht jener Teil des Richtplans, der sich mit Siedlungen im Kanton St. Gallen befasst, in die Vernehmlassung. Wichtigste Punkte im Richtplan sind der bessere Schutz der Landschaft und verdichtetes Bauen in den Zentren.

Rückzonungen in Randgebieten

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Kompensation von Bauland (16.03.2016)
01:29 min
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Während sich Gemeinden und Agglomerationen mit guter Verkehrsanbindung beispielsweise in der Region Fürstenland/Wil weiter entwickeln sollen, müssen verkehrstechnisch abgelegene Gebiete wie beispielsweise das Toggenburg zur Kompensation bereits eingezontes, aber nicht genutztes Bauland zurückzonen. Das stellt die Gemeinden vor schwierige Verhandlungen mit den betroffenen Grundbesitzern. Auch mit rechtlichen Schritten wird gerechnet.

Verdichtetes Bauen in den Ortszentren

Um die Landreserven besser zu schonen, soll laut Richtplan vermehrt statt auf der grünen Wiese in den Ortschaften und Zentren gebaut werden. Vielerorts könnten Freiflächen genutzt oder bestehende, kleinere oder ältere Bauten durch grosse Neubauten ersetzt werden. In Zukunft dürfte es auch schwierig werden, Bauland für Einfamilienhäuser zu finden.

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