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Kanton stützt sich auf Ausnahmeklausel im Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 26.06.2020. Bild: keystone
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Detailhandel Kanton St. Gallen Zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe

Die Läden des Detailhandels im Kanton St. Gallen erhalten die Erlaubnis für zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe bis Ende November. Dies soll den Geschäften helfen, die durch die Coronakrise bedingten Umsatzverluste zu vermindern.

Das kantonale Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt die Gemeinden, den Läden des Detailhandels die zusätzlichen Sonntagsverkäufe zu bewilligen, wie es in einer Mitteilung heisst. Das Departement stützt sich dabei auf eine Ausnahmeklausel im Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung.

Viele Läden hätten während der vom Bundesrat angeordneten Schliessung erhebliche Umsatzverluste und Gewinneinbussen erlitten, schreibt der Kanton. Betroffen war vor allem der stationäre Non-Food-Detailhandel.

Kritik der Gewerkschaft

Die Gewerkschaft Unia Ostschweiz-Graubünden kritisierte in einer Stellungnahme das Vorgehen des Kantons als «blindwütigen Aktionismus». Die Pandemie werde vorgeschoben, um eine Liberalisierung der Öffnungszeiten punktuell zu erreichen.

Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr;

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