Der Grosse Rat hat entschieden. Das Bürgerrechtsgesetz wird verschärft. Der Beschluss in zweiter Lesung fiel mit 65 zu 53 Stimmen deutlicher aus als in der ersten Lesung vom Oktober. Damals hatte sich der Rat hauchdünn mit einer Stimme Unterschied für ein höheres Deutschniveau als Voraussetzung für die Einbürgerung ausgesprochen.
SVP und FDP setzten sich nach längerer Diskussion erneut durch. Künftig müssen Einbürgerungswillige im Thurgau damit Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 mündlich und B1 schriftlich nachweisen. Damit wird der Thurgau der Kanton mit den strengsten Sprachvorschriften in der Schweiz.
Der Bund schreibt ab 2018 neu das europäische Referenzniveau B1 vor. Die Thurgauer Regierung war bereit, ein höheres Niveau in der Verordnung zu verlangen. Sie wehrte sich aber dagegen, ein Sprachniveau im Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht festzuschreiben.
SVP-Sprecher argumentierten, für die Integration brauche es gute Deutschkenntnisse. Mit B2/B1 werde «nichts Unmenschliches» gefordert. SP, Grüne, Grünliberale und CVP-EVP waren gegen die Verschärfung. Das Einbürgerungsverfahren müsse fair sein, auch für Ausländerinnen und Ausländer der ersten Generation.
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Debatte um Einbürgerungsgesetz im Grossen Rat TG (22.11.2017)
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