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«Wir haben keine Hinweise um das Verfahren wieder aufzunehmen», Christoph Ill, Erster Staatsanwalt Kanton St. Gallen
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 07.03.2019. Bild: SRF
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Entscheid Staatsanwaltschaft Akte Ylenia bleibt geschlossen

Nach erneuter Medienberichterstattung zum Entführungsfall Ylenia sagt die St. Galler Staatsanwaltschaft, warum es keine weitere Untersuchung gibt.

Über elf Jahre nach der Entführung und dem gewaltsamen Tod des fünfjährigen Mädchens Ylenia äussert sich die St. Galler Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei erneut zum Fall. Verschiedene Medien berichteten Ende Februar über Augenzeugen und private Ermittler, die Komplizen im Fall Ylenia vermuten.

Falsches Bild vermittelt

In einem Fernsehbeitrag des Ostschweizer Regionalsenders TVO fordern der Berner Schriftsteller Peter Beutler, der jahrelang Recherchen zum Fall Ylenia betrieben hat, und der ehemalige Polizist Roger Sutter, dass der Fall neu aufgerollt wird. Nun erklären die Behörden, warum dies nicht geschieht.

Der Fall Ylenia

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Am 31. Juli 2007 wurde die fünfjährige Ylenia beim Hallenbad Appenzell entführt und anschliessend als vermisst gemeldet. Am Tag darauf fand die Polizei die Leiche von Urs Hans von Aesch, einem in Spanien lebenden Auslandschweizers, welcher Selbstmord begangen hatte. DNA-Untersuchungen ergaben, dass sich Ylenia im weissen Kastenwagen von Urs Hans von Aesch aufgehalten hat. Nach einer wochenlangen Suche wurde das Mädchen schliesslich am 15. September 2007 tot in einem Waldstück bei Oberbüren im Kanton St. Gallen aufgefunden.

In der medialen Berichterstattung der vergangenen Tage sei ein falsches Bild vermittelt worden, sagt die Mediensprecherin der St. Galler Staatsanwaltschaft Beatrice Giger an einer Medienkonferenz am Donnerstagmorgen. Die Ermittler hätten 2007 alles genau untersucht und sämtliche Zeugen befragt. Insgesamt sei man über 1500 Beweisen nachgegangen.

Bessere Schilderungen als vor 12 Jahren

Es habe keine Spuren für eine Drittperson, also einen Komplizen, gegeben. Aussagen eines Zeugen, der sich im Fernsehbeitrag äussert, entsprechen zudem nicht jenen von 2007. Und eine Zeugin, von der im Beitrag behauptet wird, sie sei nicht angehört worden, habe die Polizei mehrfach befragt.

Christoph Ill, Erster Staatsanwalt, wundert sich zudem, dass die Schilderungen der Zeugin heute konkreter seien als 2007. Auch der Sohn der Zeugin sei damals befragt worden. Weil sich die Aussagen der beiden Personen stark widersprochen hätten, seien sie nicht glaubhaft gewesen.

Keine erneute Untersuchung

Die St. Galler Untersuchungsbehörden sehen keinen Grund, den Fall Ylenia nun neu aufzurollen. In einer Medienmitteilung der St. Galler Staatsanwaltschaft wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch heute noch Beweise aus der Bevölkerung entgegengenommen werden.

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