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Urteil wegen Rassendiskriminierung
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 20.05.2019.
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«Feindselige Haltung» SVP-Politiker wegen Verbalattacke gegen Fahrende verurteilt

«Schlitzohren und Kleinkriminelle»: Mit diesen Aussagen im «St.Galler Tagblatt» über Fahrende, die sich im Mai 2018 für ein paar Tage in Steinach niedergelassen hatten, sorgte ein Arboner Lokalpolitiker für Empörung.

Strafanzeige eingereicht

Die Gesellschaft für bedrohte Völker und der Verband Sinti und Roma Schweiz reichten deswegen eine Strafanzeige gegen den Arboner SVP-Mann ein. Die beiden Organisationen werfen ihm vor, Roma auf pauschalisierende Weise diffamiert und kriminalisiert zu haben. Und sie wollten mit diesem Fall ein Präjudiz schaffen, denn es sei bedenklich, dass es salonfähig geworden sei, sich offen abfällig über Minderheiten zu äussern, so ein Vertreter der Sinti und Roma.

Kein gravierender Fall

Der Lokalpolitiker wurde nun auf Bewährung wegen Rassendiskriminierung zu 30 Tagessätzen à 70 Franken verurteilt. Dazu kommen eine Busse und die Verfahrenskosten. Insgesamt sind das gut 4200 Franken.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, der Angeklagte habe mit seinen Aussagen ein klares Ziel gehabt: Die Fahrenden sollten so schnell wie möglich weg von Steinach. Das sei eine feindselige Haltung. Die Fahrenden würden durch allgemeine Aussage - wie: sie seien Kleinkriminelle - abgewertet. Doch der Richter betonte auch, dass es kein gravierender Fall sei. Er liege knapp über der strafbaren Grenze und er attestierte dem Politiker, dass es keine Gefahr geben würde, dass er die Tat wiederholen könnte.

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