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Ostschweiz Freiheitsstrafen für Immobilienbetrüger

Das Kantonsgericht St. Gallen hat vier Beschuldigte des gewerbmässigen Betrugs schuldig gesprochen. Es bestätigt damit im Wesentlichen den Entscheid des Kreisgerichts Wil. In zahlreichen Immobiliengeschäften hatten die Verurteilten überhöhte Hypothekarkredite erschlichen.

Gemäss den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen hat das Kantonsgericht St. Gallen die Freiheitsstrafen von sieben, vier und drei Jahren gegen die Haupttäter wegen gewerbsmässigen Betrugs und weiterer Delikte bestätigt. Im vierten Fall reduzierte es die Strafe von 15 auf 12 Monate. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Verhandlungen vor Kantonsgericht fanden im vergangenen Mai und im Juli statt. Laut Anklage kauften die Liegenschaftenhändler über Strohmänner oder Immobilienfirmen Eigentumswohnungen und Ein- und Mehrfamilienhäuser, die zum Beispiel wegen Sanierungsbedarfs günstig angeboten wurden. Zwischen 2000 und 2004 sollen sie über 100 Haus- und Wohnungskäufe in den Kantonen Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen getätigt haben. Danach warben sie über Zeitungsinserate Käufer an und versprachen ihnen, sie könnten dabei bis zu einer Million Franken in einem Jahr verdienen.

Naive Käufer

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Betrüger müssen ins Gefängnis (15.08.2013)
01:44 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 44 Sekunden.

Die naiven Käufer hofften, die Häuser und Wohnungen mit Gewinn weiterzuverkaufen. Stattdessen blieben sie auf ihren überteuerten Liegenschaften sitzen. Sie konnten die Bankzinsen nicht mehr bezahlen und mussten in den meisten Fällen Konkurs anmelden. Zudem gerieten sie in die Mühlen der Justiz.

28 Personen wurden Mitte 2010 vom Kreisgericht Wil schuldig gesprochen. Die meisten von ihnen akzeptierten die Urteile. Die vier Hauptangeklagten und mutmasslichen Drahtzieher der betrügerischen Geschäfte zogen den Fall ans Kantonsgericht weiter.

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