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Ostschweiz Freispruch für Wiler Ex-Stadtrat Widmer in Biogas-Affäre

Es ist ein weiteres Kapitel in der Geschichte rund um die Biogas-Firma Biorender: Das Kantonsgericht St. Gallen spricht den ehemaligen Wiler Stadtrat Andreas Widmer vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung frei. Die erstinstanzliche Verurteilung durch das Kreisgericht Wil wird damit aufgehoben.

Wil prüft Zivilklage

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Die Stadt Wil, welche den Fall mit einer Anzeige ins Rollen gebracht hat, kann das Urteil des Kantonsgerichts nicht weiterziehen. Die Stadt kann lediglich Verfahrensmängel geltend machen. Es gebe aber noch die Möglichkeit einer Zivilklage, sagt der Informationsbeauftragte der Stadt Wil, Stefan Hauser. Dies werde nun geprüft.

Dem ehemaligen Wiler Stadtrat und damaligen Verwaltungsratspräsidenten der Münchwiler Biorender AG, Andreas Widmer, wurde vorgeworfen, den Stadtrat nicht über eine massive Preiserhöhung des Biogases informiert zu haben. Das Kreisgericht Wil hat Widmer deswegen im Mai 2016 der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen und ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Andreas Widmer hatte das Urteil weitergezogen.

Die Strafkammer des Kantonsgerichts St.Gallen hat dieses Urteil nun in zweiter Instanz aufgehoben. Es sei nicht erwiesen, dass «der Schaden ohne die Handlungen des Beschuldigten nicht trotzdem eingetreten wäre», heisst es in der Mitteilung. Will heissen: Auch wenn Andreas Widmer klar informiert hätte, wäre der finanzielle Schaden für Wil nicht kleiner geworden. Ausserdem könne nicht nachgewiesen werden, dass Widmer «einen Schaden zum Nachteil der Stadt Wil tatsächlich in Kauf genommen hat».

Weiterzug noch offen

Andreas Widmer schreibt in einer Stellungnahme: «Ich bin erfreut und erleichtert über den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen.» Der Freispruch zeige auf, dass er sich nichts zu Schulden habe kommen lassen. Ausserdem sei mit dem Urteil «das politische Ziel des Verfahrens, nämlich die Vorgänge der Biorender in der Öffentlichkeit zu erhellen», erreicht.

In Wil hingegen ist man gar nicht erfreut über das Urteil. Seitens Stadt heisst es, man sei enttäuscht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Allerdings liegt dies im Ermessen des für den Fall zuständigen Staatsanwalts, Felix Bänziger. Er will zunächst die Urteilsbegründung abwarten, wie er gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF sagt.

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