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Gemeindeordnung Heiden Gemeinderat schlägt Ausländer-Stimmrecht vor

Ausländerinnen und Ausländer, die bestimmte Anforderungen erfüllen, sollen mitbestimmen können.

Die neue Gemeindeordnung kommt am Montag in die Volksdiskussion. Die Einwohnerinnen und Einwohner können ihre Meinung zum Entwurf abgeben.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Ausländerstimmrecht: Voraussetzung sind zehn Jahre in der Schweiz fünf Jahre in der Gemeinde.
  • Fünfte Gemeinde: Heiden wäre nach Trogen,Speicher,Wald und Rehetobel die fünfte Ausserrhoder Gemeinde, die Ausländer und Ausländerinnen mitbestimmen lässt.
  • Lohn des Gemeindepräsidenten: Das neue Entschädigungsreglement legt einen Basislohn für das Gemeindepräsidium zwischen 130 000 und 165 000 Franken vor. Dazu Spesen und Sitzungsgelder bis maximal 13 000 Franken.

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