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Ostschweiz Gleitschirm-Lehrer nach tödlichem Unfall freigesprochen

Das Kreisgericht See-Gaster hat einen Gleitschirm-Fluglehrer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Mitte 2013 war eine 33-jährige Frau bei einem Schulungsflug unter seiner Aufsicht bei Schänis SG tödlich verunglückt.

Der 36-jährige Fluglehrer stand am vergangenen Mittwoch in Uznach vor dem Kreisgericht. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Fluglehrer nicht für den tödlichen Unfall verantwortlich war und sprach ihn frei, wie es am Freitag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anweisungen nicht befolgt

Zum verhängnisvollen Unfall war es im Juli 2013 in Schänis im Linthgebiet gekommen. Die damals 33-jährige Frau übte mit dem Gleitschirm in der Luft verschiedene Manöver. Bei einem sogenannten Wingover klappte eine Seite des Gleitschirms der Pilotin ein. Der Fluglehrer wies die Frau an, ein Gegenmanöver auszuführen; danach forderte er sie auf, den Notfallschirm auszulösen. Die Pilotin reagierte aber nicht auf die Anweisungen. Die Gleitschirmfliegerin stürzte aus rund 180 Metern Höhe ab und kam ums Leben.

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