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Ostschweiz Hermann Lei wird vorerst nicht belangt

Gegen den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei wird keine Strafuntersuchung eingeleitet. Das Bundesgericht hat ein Gesuch um Revision des entsprechenden Urteils abgewiesen. Ein anderes Verfahren gegen Lei in der Affäre Hildebrand ist aber noch nicht abgeschlossen.

Das Gesuch um Revision eingereicht hatte ein ehemaliger Mitarbeiter der Bank Sarasin. Dieser hatte die Kontodaten des Ex-Nationalbankchefs Philipp Hildebrand an Lei weitergegeben.

Der Mann begründete das Revisionsgesuch damit, dass seine Zivilforderungen gegenüber Hermann Lei mit der Einstellung der Untersuchung gegen diesen beeinträchtigt werden könnten. Die Begründung ist gemäss Bundesgericht jedoch nicht ausreichend. Experten räumten dem Begehren bereits im Vorfeld keine Chancen ein.

Verfahren gegen Ex-Mitarbeiter

Gegen den ehemaligen Bankmitarbeiter läuft ebenfalls ein Strafverfahren. Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten wegen vorsätzlicher Verletzung des Bankgeheimnisses.

Die mutmasslich vom Ex-Mitarbeiter fotografierten Kontoauszüge von Philipp Hildebrand gelangten über Lei an den damaligen Nationalrat Christoph Blocher. Dieser brachte die Affäre Hildebrand ins Rollen, was den damaligen Nationalbankchef schliesslich die Stelle kostete.

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