Mit der Annahme der Fabi-Vorlage am 9. Februar 2014 haben sich die Schweizerinnen und Schweizer auch für eine Plafonierung des Pendlerabzuges ausgesprochen. Bei den Bundessteuern beträgt dieser 3000 Franken.
In den Kantonen St. Gallen, Thurgau und auch Appenzell Ausserrhoden wurde der Pendlerabzug bereits gekürzt. In den Kantonen Graubünden und Glarus gibt es keine Begrenzung beim Abzug. Auch der Kanton Appenzell Innerrhoden will an einem unbegrenzten Abzug festhalten, wie die Regierung mitteilt.
Pendlerabzug in der Ostschweiz
St. Gallen | Per 1. Januar 2016 gilt: Maximaler Abzug von 3655 Franken, so viel wie die Kosten für ein Generalabonnement 2. Klasse für einen Erwachsenen. |
Thurgau | Ab 1. Januar 2016 beträgt der maximale Abzug 6000 Franken. |
Appenzell Ausserrhoden | Der Abzug ist seit 1. Januar 2015 auf 6000 Franken beschränkt. |
Appenzell Innerrhoden | Keine Begrenzung |
Glarus | Keine Begrenzung |
Graubünden | Keine Begrenzung |