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Ostschweiz Italienisches Paar darf in St. Gallen bleiben

Ein italienisches Paar aus dem Kanton St. Gallen, das ausgewiesen werden sollte, kann in der Schweiz bleiben. Die zuständige Kommission des Kantonsrats hat die Aufhebung des Ausweisungsentscheids untersucht. Das Departement hatte ein Wiedererwägungsgesuch gutgeheissen.

Die Rechtspflegekommission kommt nach ihrer Untersuchung zum Schluss, dass das Verfahren «korrekt abgewickelt» worden sei und die geltenden Zuständigkeits- und Verfahrensregeln eingehalten wurden. Die Gutheissung des Gesuchs sei ein Ermessensentscheid gewesen. Die Aufhebung der Ausweisung ist inzwischen rechtskräftig geworden.

Die beiden italienischen Staatsangehörigen, um die es im Fall ging, sind über 50-jährig. Das Paar ist in der Schweiz aufgewachsen und lebte stets hier. Immer wieder wurden sie wegen Drogendelikten verurteilt, unter anderem auch für den Kauf von Heroin. Die beiden sind HIV-positiv und leben von einer IV-Rente und der Sozialhilfe.

Ausweisung verfügt

2011 hatte das Migrationsamt des Kantons St. Gallen die Ausreise aus der Schweiz verfügt. Verschiedene Beschwerden gegen diesen Entscheid wurden abgewiesen, im November 2013 schliesslich auch vom Bundesgericht.

Gegen die Ausweisung reichte das Paar als letzte Möglichkeit ein Wiedererwägungsgesuch beim Sicherheits- und Justizdepartement ein. Nachdem der Fall publik wurde, sammelte ein Komitee 2300 Unterschriften und forderte in einer Petition, Menschen, die ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht hätten, dürften nicht abgeschoben werden.

Das Departement kam wegen der seit drei Jahren anhaltenden positiven Entwicklung des Paares, aber auch wegen des Gesundheitszustands der beiden zum Schluss, dass sich der Sachverhalt verändert habe und hiess das Gesuch gut.

Dieser Entscheid sorgte im St. Galler Kantonsrat für Diskussionen. Auf Antrag der SVP-Fraktion wurde die Rechtspflegekommission im November 2014 beauftragt, den Fall abzuklären.

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