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Ostschweiz Käser Wick geht ans Bundesgericht

Der Benkner Käser Karl Wick will den Schuldspruch des Kantonsgerichts St. Gallen wegen Veruntreuung nicht akzeptieren. Er reizt seine letzte juristische Option aus.

Das Kantonsgericht St. Galle hatte Karl Wick im letzten Herbst wegen Veruntreuung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwölf Monaten und einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Das Kantonsgericht sah es als erwiesen an, dass Wick zwei Ostschweizer Milchverbände um 350'000 Franken betrogen hatte.

Wie die Südostschweiz berichtet, akzeptiert Wick das Urteil nicht und zieht den Fall ans Bundesgericht - und will den Schuldspruch wegen Veruntreuung anfechten.

Nebst dem Veruntreuungs-Prozess ist Wick auch in den Konkurs der PMO, der Produzenten-Milchverwerter-Organisation Ostschweiz verstrickt. Rund 200 Milch-Bauern haben beim Konkurs vor zwei Jahren über 20 Millionen Franken verloren.

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