Der Kanton und die Gemeinden finanzieren das Frauenhaus seit 1993. Das Departement des Innern genehmigt Voranschlag und Rechnung und wickelt die Finanzierung ab. Eine fachliche Aufsicht über das Frauenhaus bestehe noch nicht, ein entsprechender Vorstoss sei aber überwiesen, teilt der Kanton mit. Bis eine rechtliche Grundlage geschaffen sei, regelt nun eine neue Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Frauenhaus und Kanton die Abläufe und Verantwortlichkeiten.
Die Türen des St. Galler Frauenhauses sind für Aussenstehende in der Regel geschlossen. Dennoch hätten die Verantwortlichen entschieden, Regierungsrat Martin Klöti (FDP) einen Einblick zu gewähren. Er betonte dabei, wie wichtig es für den Kanton sei, über ein solches Angebot zu verfügen.