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Ostschweiz Kanton regelt Zusammenarbeit mit Frauenhaus

Bis eine fachliche Aufsicht über das St. Gallen Frauenhaus besteht, regelt der Kanton die Verantwortlichkeiten mit einer Zwischenvereinbarung.

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Das Frauenhaus ist ein Zufluchtsort für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Im Jahr 2013 lebten 83 Frauen und 88 Kinder für kürzere oder längere Zeit im Frauenhaus. Das Frauenhaus trägt fünf Prozent des Aufwands selber und ist auch auf Spenden angewiesen.

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Vertrag gilt nur befristet (231.12.14)
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Der Kanton und die Gemeinden finanzieren das Frauenhaus seit 1993. Das Departement des Innern genehmigt Voranschlag und Rechnung und wickelt die Finanzierung ab. Eine fachliche Aufsicht über das Frauenhaus bestehe noch nicht, ein entsprechender Vorstoss sei aber überwiesen, teilt der Kanton mit. Bis eine rechtliche Grundlage geschaffen sei, regelt nun eine neue Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Frauenhaus und Kanton die Abläufe und Verantwortlichkeiten.

Die Türen des St. Galler Frauenhauses sind für Aussenstehende in der Regel geschlossen. Dennoch hätten die Verantwortlichen entschieden, Regierungsrat Martin Klöti (FDP) einen Einblick zu gewähren. Er betonte dabei, wie wichtig es für den Kanton sei, über ein solches Angebot zu verfügen.

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