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Kunstmuseum Thurgau Kein Urteil des Verwaltungsgerichts Thurgau

Das Verwaltungsgericht Thurgau entscheidet nicht, ob die Regierung 600'000 Franken für das Kunstmuseum Thurgau aus dem Lotteriefonds nehmen durfte oder nicht. Das Gericht ist gar nicht auf die Beschwerde eingetreten.

Hintergrund: Nach Jahren der Planung und sogar einem negativen Bundesgericht-Entscheid wollte die Thurgauer Regierung im letzten Herbst einen Schlussstrich ziehen unter die Planung für die Sanierung und Erweiterung des Kunstmuseums Thurgau. Die bereits ausgegebenen Planungs- und Projektierungskosten von 600'000 Franken zahlte die Regierung der Stiftung Kartause Ittingen aus dem Lotteriefonds.

Beschwerde: Gegen diese Zahlung der Regierung reichte eine Gruppe von Bürgern Beschwerde beim Thurgauer Verwaltungsgericht ein. Die Regierung habe sich «ohne jedes Recht am Lotteriefonds und damit an öffentlichen Geldern vergriffen». Dies angesichts der Tatsache, dass das Bundesgericht zuvor eine Beschwerde wegen einem Objektkredit von 4,6 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds gut geheissen hatte.

Antwort des Gerichts: Das Verwaltungsgericht tritt nicht auf die Beschwerde ein. Die Beschwerdeführer hätten keine Rechtsmittellegitimation, um eine Beschwerde im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts zu machen. Und wenn das Anliegen als Stimmrechtsbeschwerde eingestuft würde (was das Gericht aber nicht so sieht), wäre das Verwaltungsgericht nicht dafür zuständig.

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