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Ostschweiz Keine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

Der Kanton St. Gallen hat wegen des geplanten Ausbaus des Schiessplatzes Breitfeld keine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gemacht. Die vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen genügten. Eine Kantonsrätin hatte dazu einen Vorstoss gemacht.

Die Anwohner in der Umgebung des Schiessplatzes Breitfeld im Westen von St. Gallen klagten schon länger über den zunehmenden Schiesslärm. Sie machten auch Einsprachen gegen den geplanten Ausbau des Schiessplatzes. Diese wies der Bund jedoch ab. Politkerinnen reichten darauf Vorstösse bei der Stadt Gossau und beim Kanton St. Gallen ein, sie sollten etwas gegen den Ausbau unternehmen. Schon heute würden die Grenzwerte überschritten. Ausserdem seien schon seit Jahren Massnahmen gegen den Schiesslärm versprochen worden, umgesetzt wurde aber nichts, so die Kritik.

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Keine Beschwerde gegen Schiessplatzausbau (Tanja Millius, 23.05.2013)
01:38 min
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Weder der Kanton St. Gallen noch die Stadt Gossau reichten aber beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Grund: Der Kanton hatte vom Bund schon beim Auflageverfahren verlangt, dass es mehr Massnahmen punkto Lärmschutz brauche, sagt Generalsekretär Hans-Rudolf Arta gegenüber Radio und Fernsehen SRF. Diesen Forderungen sei der Bund nachgekommen.

Der Bund kann den Ausbau des Schiessplatzes Breitfeld an die Hand nehmen: Gegen das Bauvorhaben gingen beim Bundesverwaltungsgericht keine Einsprachen ein.

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