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Ostschweiz Keine Intervention bei Gemeindekonflikten

Wenn es in einem Gemeinderat - wie jüngst in der Seegemeinde Güttingen - zu Streit kommt, muss der Thurgauer Regierungsrat auch in Zukunft nicht von Gesetzes wegen intervenieren. Das hat der Grosse Rat entschieden.

Die Mehrheit des Grossen Rates folgte dem Antrag des Regierungsrates und entschied, die Motion «Intervention bei Gemeindekonflikten» für nicht erheblich zu erklären. Damit entschied der Rat, eine Motion von Andrea Vonlanthen (SVP/Arbon) nicht zu überwiesen. Den Gegnern der Motion ging es um die Gemeindeautonomie.

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Regierung interveniert nicht bei Zoff (23.10.2013)
01:33 min
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Andrea Vonlanthen wollte mit seinem parlamentarischen Vorstoss gesetzliche Grundlagen schaffen, damit der Thurgauer Regierungsrat bei unlösbaren Konflikten in einer Gemeindebehörde hätte als Vermittler auftreten oder vorzeitige Neuwahlen ansetzen können.

Der zuständige Regierungsrat Kaspar Schläpfer sagte, bei 80 Gemeinde- oder Stadtammännern und rund 400 Mitgliedern von Kommunalbehörden sei es völlig normal, dass es gelegentlich zu Konflikten komme. Es gebe keinen Handlungsbedarf, so Schläpfer. Die Motion Vonlanthens wurde schliesslich mit 94 zu 8 Stimmen haushoch nicht für erheblich erklärt; dieses Geschäft ist erledigt.

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