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Energie Keine Kantonsvertreter mehr im Axpo-VR

Die Kantone und ihre Kraftwerke als Axpo-Besitzer tragen die Massnahmen mit, die den Stromkonzern modernisieren sollen: Keine Kantonsvertreter mehr im Axpo-VR und eine Aufteilung des Konzerns.

Axpo-Verwaltungsratspräsident Thomas Sieber bezeichnete an einer Medienkonferenz am Mittwoch den Entscheid zur Umgestaltung des Verwaltungsrates als wegweisend. Konkret sind drei Massnahmen geplant.

  • Keine Vertreter von Kantonswerken im Verwaltungsrat: Begründet wird dies mit Internessenskonflikten. Im Gegensatz zu früher seien heute Kantonswerke und die Axpo vermehrt Konkurrenten am Markt. Das betrifft in der Ostschweiz die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerk AG (SAK) und das Elekrtrizitätswerk des Kantons Thurgau.
  • Keine Regierungsräte im Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat soll entpolitisiert werden. An Stelle der Politiker sollen Fachleute Einsitz nehmen. Das heisst für die Ostschweiz, dass der Ausserrhoder Regierungsrat Köbi Frei und eventuell auch der Thurgauer Ständerat Roland Eberle gehen müssen.
  • Aufteilung des Konzerns: Neu soll eine «Axpo Solutions» gegründet werden. Dazu sollen die erneuerbaren Energien, Energiebeschaffung und -vertrieb für Dritte, die Netze sowie der der Stromhandel und -vertrieb gehören. Die AKWs sowie das Pumpspeicherwerk Linth Limmern sollen hingegen bei der bisherigen Axpo bleiben.

Kantone stehen dahinter

Die Axpo-Kantone sind laut ersten Reaktionen mit der neuen Strategie einverstanden. Details wollen sie aber noch gemeinsam besprechen.

  • Noch nicht klar ist, ob sie auch Geld in die neu zu gründende Unternehmenseinheit «Axpo Solutions» einschiessen werden. Laut Axpo sollen sich Investoren mit einem noch zu bestimmenden Minderheitsanteil an der neuen Firma beteiligen können.
  • Die Kantone und die kantonalen Elektrizitätswerke als Eigentümer der Axpo Holding wollen den aus dem Jahre 1914 stammenden Gründungsvertrag ablösen. Ein grosser Teil der Bestimmungen des Vertrags entspreche nicht mehr der Realität auf dem Strommarkt und sei deshalb nicht mehr umsetzbar, teilen die Axpo-Eigentümer mit. An die Stelle des Gründungsvertrags soll ein Aktionärsbindungsvertrag treten.

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