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Ethik Religionen Gemeinschaft Kirchen setzen auf einen eigenen Lehrplan

Zwischen der dritten und neunten Klasse müssen die St.Galler Schüler den Unterricht «Ethik Religionen Gesellschaft» besuchen. Sie können dabei zwischen zwei Modulen wählen. Die evangelische und die katholische Kantonalkirchen legen in ihrem Modul den Inhalt selbst fest, gestützt auf den Lehrplan 21.

Weshalb die Änderung? Vor zwanzig Jahren wurde das Fach «Biblische Geschichte» vom interkonfessionellen Religionsunterricht (Ikru) abgelöst. Mit dem Lehrplan 21 kommt nun die nächste Generation; er setzt auf Lernkompetenzen und gibt den Rahmen vor, was die Kinder am Ende des Schuljahres wissen müssen. Deshalb wird auch der Ikru-Unterricht angepasst – und zwar als Fach «Ethik Religionen Gesellschaft» (ERG).

Welche Rollen spielen dabei die Kirchen? Anders als in vielen Kantonen legt das St.Galler Volksschulgesetz fest, dass der Religionsunterricht Teil der Schulbildung ist. Das Fach ERG ist ein Wahlpflichtfach. Das heisst, das Kind kann wählen, ob es den Unterricht von der Klassenlehrerin erhalten möchte (ERG Schule) oder von einer Lehrperson der Kirche (ERG Kirche). Der Lehrplan gibt als übergeordnetes Instrument für beide Module die Lerninhalte vor. Die evangelisch-reformierte Kantonalkirche und die katholische Kirche haben nun gemeinsam definiert, wie die Lerninhalte aus ökumenischer Sicht gefüllt werden können. Für ERG Kirche geben sie gemeinsam 15 Millionen Franken pro Jahr aus.

Für welchen Unterricht soll sich ein Kind entscheiden? Wenn sich ein Kind von der evangelisch-reformierten Kirche konfirmieren lassen will, muss es das Modul ERG Kirche besuchen. Die katholische Kirche sieht das nicht zwingend vor, setzt aber auf einen zusätzlichen Firmungsunterricht.

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