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Kranke Kühe dürfen nicht an die Olma
Aus Schweiz aktuell vom 08.10.2013.
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Ostschweiz Kranke Tiere dürfen nicht an die Olma

Am Dienstag vor Olma-Beginn werden die Kühe angeliefert. Dann werden die rund 100 Tiere von den Amtstierärzten des Kantons St. Gallen streng kontrolliert. Kranke Tiere werden nicht zugelassen.

An der Sonnenstrasse in St. Gallen ist Endstation. Mehrere Meter hoch ist die Abschrankung, die den Zutritt auf das Olma-Areal versperrt. Keine Kuh, kein Schwein, kein Schaf, keine Ziege und kein Pferd kann die Schleuse passieren. Das schreibt das St. Galler Veterinäramt vor, so will es die Sicherheit. Am Dienstag vor Olma-Beginn ist jeweils «Auffahrt». Das heisst: für kurze Zeit wird die Schleuse für die Tiere geöffnet. Passieren darf aber nur, wer gesund ist, eine Ohrmarke der Herdebuch-Zuchtorganisation besitzt und vom Kontrolltierarzt einen Zulassungsschein erhält.

Zuerst wird kontrolliert, ob die Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung beim Transport eingehalten werden. Ein wichtiger Indikator dafür ist, ob das Tier nach dem Transport allfällige Verletzungen oder sogar eine Lähmung aufweist. Anschliessend wird die Nummer auf der gelben Ohrmarke mit den Angaben auf dem Begleitdokument verglichen. Ist sie korrekt, kommt die wichtigste Hürde: der Zulassungsschein. «Ein Tierarzt muss darauf bestätigen, dass das Tier gesund ist», sagt Olma-Tierarzt Dieter Fleischer. Im Blut von Rindern und Kühen dürfen zum Beispiel keine Antikörper auf das Bovine Herpesvirus nachweisbar sein. Das Virus ist für Rhinotracheitis und Vulvovaginitis verantwortlich. Rhinotracheitis ist eine Erkrankung der Atemwege, sie ist bekannt als Buchstabenseuche; bei der Vulvovaginitis handelt es sich um einen Ausschlag im Genitalbereich der Kuh.

Auch die Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde müssen sich einem Gesundheitscheck unterziehen.

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