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Kanton Thurgau führt Kinder nicht mehr auf der Liste säumiger Prämienzahler
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 25.06.2020. Bild: colourbox
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Liste säumiger Prämienzahler Thurgau streicht Kinder und Jugendliche von «Schwarzer Liste»

Der Kanton Thurgau lenkt bei den Kindern ein. Sie werden nicht mehr auf der Liste säumiger Prämienzahler aufgeführt.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat entschieden, Kinder und Jugendliche von der Liste säumiger Prämienzahler zu entfernen. Die Liste selber, die seit 2007 geführt wird, ist im Regierungsrat indes unbestritten.

Der Kanton Thurgau war der einzige Kanton, der auch Kinder unter 18 Jahren auf der sogenannten «Schwarzen Liste» aufgeführt hat. Die Krankenkasse zahlte ihre Behandlung nur in Notfällen.

Seit 2007 wird im Thurgau erfasst

«Das Instrument hat sich bewährt, die Zahl der säumigen Prämienzahler ist seit Jahren rückläufig», ist Regierungsrat Urs Martin, Chef des Departements für Finanzen und Soziales, in der Mitteilung zitiert. Umso mehr ärgere es ihn, dass die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates die Listen schweizweit verbieten will.

In Bezug auf die Kinder und Jugendlichen hat der Thurgauer Regierungsrat in den bisherigen politischen Debatten stets betont, dass er seine Haltung überdenkt, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Die auf Bundesebene eingereichte Motion «Krankenkassenprämien. Eltern bleiben Schuldner der nichtbezahlten Prämien der Kinder» wurde in der zweiten Jahreshälfte 2019 von beiden eidgenössischen Räten angenommen. Aufgrund dieser Entwicklung zeichnet sich eine gesamtschweizerische Lösung ab, findet die Thurgauer Regierung jetzt und lenkt zumindest bei den Kindern ein.

Die «Schwarze Liste»

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Versicherte Personen, die ihre Prämien und Kostenbeteiligungen trotz Mahnung des Krankenversicherers nicht bezahlen, werden auf einer Liste erfasst. Die säumigen Prämienzahler werden vom Case Management der zuständigen Gemeinde informiert und betreut. Personen, die auf der Liste der säumigen Prämienzahler erfasst sind, haben nur noch Anspruch auf Notfallbehandlungen. Was als Notfall gilt, entscheidet jeweils der Leistungserbringer.

Der Kanton Thurgau hat 2007 als erster Kanton eine solche Liste eingeführt. Der Thurgauer Grosse Rat hat im Juni 2019 eine Motion verworfen, die diese Liste abschaffen wollte.

Um den Gemeinden und den Krankenkassen genügend Zeit für die Umstellung einzuräumen, wird die Verordnung per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Regionaljournal Ostschweiz; 17:30 Uhr;

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