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Fussball-Fan muss SBB Schadenersatz bezahlen
Aus Schweiz aktuell vom 16.09.2013.
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Ostschweiz Luzerner Fussballfan wegen Sitzblockade in St.Gallen verurteilt

Ein Fan des FC Luzern wurde durch das Kreisgericht St. Gallen zu einer bedingten Geldstrafe, einer Busse und Schadenersatz verurteilt. Er hatte nach einem Spiel die Abfahrt eines Zuges im Bahnhof Winkeln verhindert.

Im November 2012 blockierten mehrere Fans des FC Luzerns die SBB-Gleise im Bahnhof Winkeln. Sie wollten damit erreichen, dass ihre Kollegen freigelassen werden. Diese hatten Pyros dabei und waren verhaftet worden. Obwohl an der Blockade mehrere Personen beteiligt waren, wurde nur ein Fan angeklagt. Er war der einzige, der identifiziert werden konnte.

Für die SBB entstanden durch die Blockade zahlreiche Verspätungen und sie forderten deshalb rund 7000 Franken Schadenersatz. Es ist das erste Mal, dass die SBB in einem solchen Fall eine Forderung an einen Fan stellte.

Das Kreisgericht hat die Anträge der Staatsanwaltschaft und der SBB mehrheitlich gutgeheissen. Der 21jährige Fussballfan wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 7500 Franken verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 800 Franken, die gut 7000 Franken Schadenersatz für die SBB und die Verfahrenskosten bezahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob es der Verurteilte weiterzieht, ist noch offen. Die SBB zeigte sich gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF zufrieden mit dem Urteil. Sprecher Reto Schärli hofft, dass dieses eine Signalwirkung hat und weitere Fans von solchen Aktionen abhält.

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