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Ostschweiz Mann nach Bombenanschlag in Altstätten verwahrt

Der 37-jähriger Mann, der vor 15 Jahren an einem Bombenanschlag auf einen Gerichtspräsidenten beteiligt war, kommt nicht frei. Das Kreisgericht Rorschach hält eine Entlassung für zu gefährlich.

Der Mann hatte im September 2000 als Racheakt für die Ausweisung aus seiner Wohnung einen Bombenanschlag auf den Präsidenten des Kreisgerichts Oberrheintal geplant. Die Bombe baute er zusammen mit einem Kollegen. Dieser platzierte die Bombe dann aber fälschlicherweise bei einem Namensvetter des Gerichtspräsidenten. Die Bombe war so schlecht gebaut, dass sie nicht explodierte.

Das Kreisgericht Rorschach verurteilte den Mann im Jahr 2004 zu einer Zuchthausstrafe von sechseinhalb Jahren. Die Strafe wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben und mehrmals verlängert, zuletzt bis im November 2015.

Vor Bundesgericht abgeblitzt

Im September 2014 floh der Beschuldigte aus einem Wohn- und Arbeitsexternat, wo die Massnahme vollzogen wurde. Zwei Monate später wurde er festgenommen. Er sitzt in Sicherheitshaft. Der Mann hatte sich bis vor Bundesgericht dagegen gewehrt. Dieses trat jedoch nicht auf die Beschwerde ein.

Bis zum Antritt der Verwahrung bleibe der Mann in Sicherheitshaft, teilte das Kreisgericht Rorschach mit. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Weil die Massnahme nach 15 Jahren keine Verbesserungen mehr bringe, hatte das Amt für Justizvollzug die Verwahrung beantragt. Diese muss nach zwei Jahren jährlich überprüft werden.

Möbel bereits gekauft

Am letzten Freitag bei der Befragung vor dem Kreisgericht Rorschach sagte der heute 37-Jährige, er habe sein Leben in Freiheit detailliert geplant. Er habe in den vergangenen Jahren Möbel gekauft, mit denen er seine Wohnung einrichten werde. Geldprobleme gebe es vorerst nicht, da er während seiner Wiedereingliederung von der IV unterstützt werde.

Er werde sich regelmässig bei seinem Bewährungshelfer melden und würde auch einen Beistand der KESB akzeptieren. Eine Unterbringung in einer therapeutischen Wohngemeinschaft lehnte er ab.

Keine Alternative

Die Staatsanwältin beantragte die Verwahrung. Es gebe keine Alternative. Nach 15 Jahren mit vergeblichen Massnahmen könne man den Mann nicht weiter behandeln. Eine Entlassung in die Freiheit wäre wegen der Rückfallgefahr aber nicht zu verantworten.

Laut dem psychiatrischen Gutachten leidet der Mann unter einer mittelschweren Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Zügen. Er sei sich seiner Krankheit nicht bewusst und sehe die Fehler nur bei den andern. Das Rückfallrisiko für Drogenkonsum oder Verkehrsdelikte sei hoch. Ob auch eine Gefahr für schwere Delikte bestehe, sei schwierig zu beurteilen, schrieb der Forensiker.

Der Verteidiger des 37-Jährigen kritisierte das Gutachten und sagte, eine Verwahrung wäre unverhältnismässig. Der Mann würde für Jahre, wenn nicht für immer weggesperrt. Eine Entlassung aus der Verwahrung sei in der Schweiz äusserst selten.

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