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Ostschweiz Meldepflicht besser im Gesetz verankern

Im Sommer steckten Pflegerinnen einen Bewohner eines Altersheims im ausserrhodischen Rehetobel in Frauenkleider. Der Fall hat nun Folgen für das geplante Pflegegesetz des Kantons. Verschiedene Punkte werden überarbeitet und angepasst.

Der Fall sorgte für Schlagzeilen. Anfang September 2013 wurde bekannt, dass im Juli 2013 fünf Mitarbeiterinnen des Altersheims «Ob dem Holz» in Rehetobel einen Bewohner in Frauenkleider gesteckt haben. Sie wollten den Mann damit wegen seiner Inkontinenz bestrafen. Als dies bekannt wurde, entliess die Heimleitung die Pflegerinnen, vier von ihnen fristlos. Und die Gemeinde reichte gegen sie Strafanzeige ein.

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Pflegegesetz wird angepasst (24.09.2013)
01:47 min
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Die Aufsicht über die Heime hat der Kanton. Die Heimverantwortlichen meldeten den Fall der zuständigen Stelle jedoch nicht. Der Kanton erfuhr erst durch eine Medienanfrage davon. Und dies, obwohl es im entsprechenden Gesetz eine Meldepflicht gibt.

Meldepflicht besser festhalten

Hier müsse man beim neuen Pflegegesetz ansetzen, das wegen der neuen Pflegefinanzierung in Planung sei, sagt Andreas Tinner, Leiter des Ausserrhoder Amtes für Soziale Einrichtungen gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF1. Die Meldepflicht müsse besser im neuen Gesetz verankert werden.

Die Vorlage zum neuen Pflegegesetz soll Ende nächstes Jahr vom Ausserrhoder Kantonsparlament behandelt werden.

Was das betroffene Heim in Rehetobel angehe, stehe der Kanton mit der Heimleitung in Kontakt. Der Fall werde analysiert und Lehren würden daraus gezogen.

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