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Prozess gegen mutmasslichen Messerstecher
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 08.05.2019. Bild: Keystone
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Messerstecherei in St. Gallen «Kleine Verwahrung» gefordert

Am Donnerstag hat in St. Gallen der Prozess gegen einen heute 44-jährigen Mann begonnen. Der Angeklagte soll vor zwei Jahren vor einem Restaurant in der St. Galler Innenstadt einen damals 22-Jährigen mit einem Sackmesser tödlich verletzt haben. Opfer und Täter haben sich nicht gekannt.

Opfer im Wahn angegriffen

Der mutmassliche Täter, das hatte die Staatsanwaltschaft schon früher bekannt gegeben, litt zum Tatzeitpunkt unter Wahnvorstellungen. Gemäss seiner Vorstellung habe er an diesem Tag den Auftrag gehabt, den Verkäufer von brutalen Porno-Videos zu töten.

Deshalb sei er, schwarz gekleidet und mit einem Sackmesser in der Hosentasche, mit seinem Velo in die Innenstadt gefahren. Dort habe er die Menschen in der Marktgasse längere Zeit beobachtet. So lange, bis er schliesslich den angeblichen Verkäufer ausfindig gemacht hätte, sagte die Staatsanwälting vor Gericht.

Daraufhin sei er mit dem Sackmesser auf das Opfer losgegangen und habe solange auf dieses eingestochen, bis Passanten eingegriffen hätten. Das Opfer ist vier Tage später an den schweren Verletzungen gestorben.

Antrag auf Einweisung in psychiatrische Einrichtung

Laut Staatsanwaltschaft sei die Tat zwar als Mord zu qualifizieren. Der mutmassliche Täter sei zum Tatzeitpunkt «aufgrund seines ausgeprägten systematisierten Wahndenkens nicht fähig zur Einsicht in das Unrecht seiner Tat», heisst es im Gutachten.

Die Staatsanwaltschaft beantragte vor Gericht deshalb keine Freiheitsstrafe und auch keine Verurteilung wegen Mordes. Sie forderte jedoch eine sogenannte «kleine Verwahrung». Das heisst, dass der mutmassliche Täter in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden soll. Dort muss er solange bleiben, bis er keine Gefahr für die Gesellschaft mehr darstellt.

Der Verteidiger erklärte vor Gericht, bei der Tat handle es sich nicht um einen Mord, sondern um eine Tötung. Er teilte jedoch die Meinung der Staatsanwaltschaft, dass sein Mandant schuldunfähig sei und in einer stationären Einrichtung behandelt werden soll. In einer solchen befindet sich der Beschuldigte seit über 14 Monaten.

Was ich getan habe, ist schrecklich und absurd. Unvorstellbar.
Autor: Beschuldigter

Der Beschuldigte bestätigte vor Gericht den Tatablauf. Er habe nicht mehr in der Realität gelebt, sagte er weiter. «Was ich getan habe ist schrecklich und absurd. Unvorstellbar», so der Beschuldigte.

Heute gehe es ihm besser. Er befinde sich in einer stationären Einrichtung, arbeite dort regelmässig und gehe wöchentlich in zwei verschiedene Therapien. Zudem erhalte er verschiedene Möglichkeiten, erklärte der Beschuldigte weiter.

Der Entscheid des Kreisgerichts St. Gallen wird am Nachmittag erwartet.

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