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Zwei komplett unterschiedliche Gutachten
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 19.06.2019. Bild: SRF
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Mord auf dem Ricken Gutachter steht in der Kritik

Im Januar 2015 richtete ein heute 40-jähriger Bauer auf dem elterlichen Hof auf dem Ricken ein Blutbad an. Er verletzte den Pächter des Hofes und seinen Vater schwer, seine Stiefmutter prügelte er mit einem Vorschlaghammer zu Tode. Das Kreisgericht See-Gaster verurteilte ihn deshalb wegen mehrfachen versuchten Mordes und Mord zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren mit anschliessender Verwahrung. Bei seinem Urteil stützte sich das Gericht auf ein forensisches Gutachten. Der Gutachter war zum Schluss gekommen, dass der Mann zwar unter einer Persönlichkeitsveränderung leide, aber voll schuldfähig und nicht therapierbar sei.

Kantonsgericht kritisiert Gutachter

Der Verteidiger akzeptierte das Urteil nicht und forderte ein neues Gutachten. Das Kantonsgericht als zweite Instanz holte ein neues Gutachten ein - und kritisierte das erste Gutachten in einer Medienmitteilung: «Für das Kantonsgericht ergaben sich erhebliche Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit des psychiatrischen Gutachtens.» Und: «Insgesamt muss ernstlich befürchtet werden, dass der Sachverständige generell nicht in der Lage scheint, eine beschuldigte Person mit der erforderlichen Unvoreingenommenheit zu begutachten.»

Einen Fall, in dem der Gutachter eine derartige Fehlleistung produziert, habe ich noch nie erlebt.
Autor: Paul Rechsteiner Verteidiger

Auch der Verteidiger kritisiert den ersten Gutachter massiv. Er habe so eine Fehlleistung noch nie erlebt, sagt der langjährige Strafverteidiger Paul Rechsteiner.

Freispruch dank neuem Gutachten

Der zweitinstanzliche Prozess fand Anfang Juni statt: Das Kantonsgericht stützte sich auf das neue Gutachten und sprach den 49-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit frei. Zusätzlich ordnete es die «kleine Verwahrung» an, der Mann wird also therapiert.

Ich würde mich gerne wehren, würde aber sofort verklagt werden.
Autor: Gutachter im Mordprozess

Der kritisierte Gutachter beruft sich auf Anfrage auf seine Schweigepflicht. Er betont jedoch, dass er seine Gutachten immer nach bestem Wissen und Gewissen erstelle. Es sei ein umfassendes Gutachten gewesen, alles Vorliegende sei berücksichtigt worden. «Mit so einem Gutachten beschäftige ich mich intensiv und lange. Es wird so lange verändert, bis ich als Gutachter vom Resultat überzeugt bin und dahinter stehen kann - was unverändert gilt», erklärt er.

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