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Ostschweiz Mordprozess St. Gallen: Beschuldigter habe Kontrolle verloren

Die Staatsanwaltschaft fordert 19 Jahre Freiheitsstrafe gegen einen 46jährigen Mann wegen Mordes. Dieser hatte im November 2011 seine Frau mit dem Auto überfahren und mit einer Eisenstange erschlagen. Die Verteidigung fordert 10 Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung.

Der Beschuldigte wurde am Montag in Fussfesseln von der Polizei in den Gerichtssaal in St. Gallen geführt. Auf die Fragen der Kreisgerichtspräsidentin antwortete er, auf Albanisch, zum Teil widersprüchlich und ausweichend. An den Tathergang wollte er sich nicht genau erinnern.

Der Staatsanwalt sprach von einem «Mord mit Vorankündigung». Der Mann habe seiner Frau wiederholt mit dem Tod gedroht, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Er habe die Ermordung skrupellos geplant und seiner Frau «nicht den Hauch einer Überlebenschance» gelassen.

Rachsucht und gekränkte Ehre

Gründe für die Tat seien Wut, Rachsucht und die Kränkung des Angeklagten in seiner Ehre gewesen. Dabei hätten die traditionellen Wertvorstellungen des kosovarischen Umfeldes eine Rolle gespielt, sagte der Staatsanwalt.

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Urteil wird am Donnerstag erwartet (Lea Fürer, 29.4.2013)
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Laut Anklage passte der 46jährige seine Frau in der Nähe ihres Arbeitsplatzes ab. Mit Vollgas fuhr er von hinten in die zu Fuss gehende Frau hinein. Danach holte er eine Eisenstange aus dem Kofferraum und schlug dem am Boden liegenden Opfer gezielt mehrmals auf die Stirn. Die Frau starb noch am Tatort.

Der Angeklagte bestritt vor Gericht die Tötungsabsicht. Er sei nervlich am Ende gewesen und habe die Kontrolle über sich selbst verloren. Seine Frau und deren neuer Freund seien mitschuldig daran, dass es soweit gekommen sei.

Kein Mord

Der Verteidiger fordert hingegen eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Denn bei der Tat habe es sich nicht um Mord, sondern um vorsätzliche Tötung gehandelt. Zudem gebe es weitere strafmildernde Umstände, zum Beispiel habe der Mann sich kooperativ verhalten und die Tat zugegeben.

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