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Nach regelmässiger Kritik Innerrhoder Staatsanwaltschaft soll besser beaufsichtigt werden

Kritik an der Innerrhoder Staatsanwaltschaft wurde in den letzten Jahren immer wieder laut. Vor allem, weil die Verfahren teilweise sehr lange dauern. Letztes Jahr verjährte der Fall eines Lehrlings, der bei der Arbeit ums Leben kam. Eine externe Untersuchung zur Arbeit der Staatsanwaltschaft läuft bereits. Nun schlägt die Regierung Verbesserungen bei der Justizaufsicht vor.

Daniel Fässler

Daniel Fässler

Regierender Landammann Appenzell Innerrhoden und Nationalrat (CVP)

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Der regierende Landammann und Nationalrat ist Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartement und war früher als Anwalt tätig.

SRF: Es gab in den letzten Jahren regelmässig Kritik an der Innerrhoder Staatsanwaltschaft. Sind die gewünschten Änderungen bei der Justizaufsicht eine Reaktion darauf?

Daniel Fässler: Die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft ist in der ganzen Schweiz ein Thema. Auch die politische Aufsicht über die Gerichte ist in der ganzen Schweiz ein Thema. In diesem Sinn war es eine generelle Frage, die sich die Staatsanwaltschaft gestellt hat. Die Diskussionen um die Staatsanwaltschaft waren nicht der Auslöser.

Es ist nicht eine Massnahme, um der Staatsanwaltschaft besser auf die Finger zu schauen?

Nein, das ist ein Zufall. Aber das Interesse wird durch die Diskussionen um die Staatsanwaltschaft vielleicht grösser sein und auch das Verständnis, dass wir in unserem Kanton eine etwas griffigere Aufsicht wollen. Und eine Klärung der Aufsichtskompetenzen und -aufgaben.

Was ist denn im Moment das Problem mit der Aufsicht?

Einer Kantonsregierung – das ist nicht nur in Innerrhoden so – ist es nicht möglich, die Arbeit einer Staatsanwaltschaft wirklich zu kontrollieren und zu beaufsichtigen. Wir schlagen deshalb vor, dass wir eine externe Fachkommission einsetzen. Besetzt mit Fachleuten, wahrscheinlich einem hohen Anteil an Ausserkantonalen, die unabhängig sein müssen, insbesondere von der Staatsanwaltschaft.

Wenn wir den konkreten Fall des Lehrlings nehmen. Könnte diese Fachkommission in einem solchen Fall Empfehlungen abgeben?

Die Standeskommission hat keine Kenntnis von den konkreten Straffällen, die bei der Staatsanwaltschaft liegen. Aber wenn wir als Standeskommission Hinweise von aussen bekämen, dann hätten wir die Möglichkeit, die Fachkommission darauf anzusetzen und zu schauen, ob etwas schief läuft oder ob es Handlungsbedarf gibt. Dann könnten wir anhand der Empfehlungen der Fachkommission konkrete organisatorische Anweisungen geben.

Das Gespräch führte Patrik Kobler.

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Das möchte die Standeskommission
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 24.08.2018. Bild: Imago
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