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Über den Prozess heute vor dem Bezirksgericht
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 21.08.2019.
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Noch kein Urteil Thurgauer Milchbauer streitet mit Kantonalverband

Es geht eigentlich um eine Formalität. Der Verband der Thurgauer Milchproduzenten (TMP) bezahlt jedes Jahr Beiträge für Massnahmen wie Werbung für Milchprodukte und die Stützung des Milchpreises. Dafür braucht der nationale Verband Geld, und das bekommt er von den kantonalen Verbänden.

Kein Beschluss vorhanden

Die Überweisung ist zwingend, und deshalb fand der frühere Präsident des Thurgauer Milchproduzentenverbandes: Dafür braucht es keinen Beschluss des Kantonalverbandes. Das könnte dem Verband nun zum Verhängnis werden. Ein Milchbauer klagte nämlich, weil er findet, dass es für diese Zahlungen einen Beschluss des kantonalen Verbandes gebraucht hätte. Und weil es diesen Beschluss nicht gibt, will er sein Geld zurück. Immerhin gut 20 000 bis 30 000 Franken in den letzten zehn Jahren.

Und der klagende Bauer ist nicht allein. Er klagt stellvertretend für gut 60 Bauern. Wenn er Erfolg hat, dann könnte es also teuer werden für den Thurgauer Milchproduzentenverband.

Kein Urteil heute

Vor der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Weinfelden legten die Parteien ihre Standpunkte dar. Der Anwalt des Klägers sprach von einer intransparenten «Kässeli-Wirtschaft». Die Thur Milch Ring AG als Käuferin habe dem Kläger die Beiträge jeweils direkt vom Milch-Erlös abgezogen und dem TMP abgeliefert.

Ein Teil des Geldes floss an den Dachverband Genossenschaft Schweizer Milchproduzenten (SMP), der damit hauptsächlich Marketing für Schweizer Milch betrieb. 2014 wollten die Verbände von den Bauern eine zusätzliche Abgabe erheben: Die Lactofama AG sollte damit überschüssige Milch im Ausland verkaufen.

Dies führte im Thurgau zu einem Aufstand gegen den regionalen Verband. «Die Lactofama-Abgabe brachte bei vielen Bauern das Fass zum Überlaufen», sagte der Kläger-Anwalt. Rund 50 Bauern zahlten dem TMP keine Beiträge mehr. Der Verband verklagte die säumigen Zahler und führte gegen einen von ihnen einen Musterprozess.

Obergericht gab Bauern Recht

Das Thurgauer Obergericht kam 2017 zum Urteil, der TMP habe die Lactofama-Beiträge ohne rechtliche Grundlage eingezogen, und gab den «aufständischen» Bauern Recht. Der TMP zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Dieses trat 2018 nicht darauf ein, weil es darin keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung sah.

Der TMP zahlte den Bauern alle Lactofama-Beiträge zurück. Der Streit war damit aber nicht beigelegt. Eine Gruppe von etwa 50 Bauern forderte nun vom Verband die gesamten Beiträge der letzten Jahre zurück. Diesen Streit muss das Bezirksgericht Weinfelden jetzt beurteilen.

Der Anwalt des TMP forderte eine Abweisung der Klage. Der Kläger, der einen «Kleinkrieg» gegen den TMP führe, sei zur Klage gar nicht berechtigt. Zudem sei die Forderung verjährt: Der Kläger habe bereits 2014 von der möglicherweise fehlenden Rechtsgrundlage für die Verbandsbeiträge gewusst, argumentierte er.

Parteien gesprächsbereit

Beide Parteien warfen einander Racheakte und fehlende Gesprächsbereitschaft vor. Der Präsident des TMP, Daniel Vetterli, erklärte der Richterin, er habe 2018 «einen extrem zerstrittenen Verband geerbt». Es brauche jetzt eine Lösung, bei der beide Seiten ihr Gesicht wahren könnten.

Am Ende der vierstündigen Verhandlung erklärten sich beide Parteien auf die entsprechende Frage der Richterin zu Vergleichsverhandlungen bereit. Diese begannen hinter verschlossenen Türen. Ein Urteil gibt es vorerst nicht.

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